Hasskriminalität in Österreich soll sichtbar gemacht und die Beratung verstärkt werden

Ab sofort können über BanHate auch sogenannte Hate Crimes auf unbürokratische Weise gemeldet werden. Dadurch soll auch die rechtliche Beratung für Opfer ausgebaut werden. Bislang fehlte in Österreich dazu die statistische Erfassung. Schulung der Ermittlungsbehörden wird empfohlen.

Es sind Straftaten, die auf Vorurteilen oder Feindseligkeiten gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen basieren und im Gegensatz zu Hasspostings nicht online stattfinden, sondern real und im „echten Leben“ geschehen: Während diese sogenannten Hate Crimes in vielen Ländern bereits statistisch erfasst werden und sich damit mehr Verständnis für das Phänomen, die Verbreitung und die Auswirkung auf Opfer und die Gemeinschaft entwickeln konnte, fehlte es in Österreich bislang an einer entsprechenden Ausweisung von Zahlen, wie internationale Organisationen (siehe Link) auch kritisieren. Ändern soll das nun die von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark entwickelte App BanHate.

Im April 2017 ging BanHate (www.banhate.com) als Europas erste App zum Melden von Hasspostings online und sorgte seitdem mit knapp 5500 gemeldeten Fällen für die umfangreichste Statistik zu Online Hass in Österreich. Nun wurde die App um die Funktion zum Melden von Hasskriminalität erweitert, um Betroffenen sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Crimes eine bürokratische Hürde beim Aufzeigen dieser Straftaten zu nehmen und ihnen dadurch eine verstärkte und auch anonyme rechtliche Einschätzung und Beratung seitens der Antidiskriminierungsstelle Steiermark zu ermöglichen.

„Die Melderinnen und Melder werden direkt in der App von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark über den weiteren Bearbeitungsverlauf ihrer Meldung informiert. Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen eines Hassverbrechens können dieses direkt über die BanHate-App melden und werden in Folge von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark über mögliche weitere Schritte aufgeklärt. Die Melderinnen und Melder können selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben oder eine weitere Beratung durch die Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Anspruch nehmen wollen“, sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.

Betroffene zeigen entsprechende Vorfälle auch selten an, weil sie Angst haben einer Behörde ihr Anliegen vorzubringen, aufgrund von negativen Erfahrungen ihr Vertrauen in Behörden verloren haben oder nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt sind. Kooperationen mit Behörden und die Meldemöglichkeit über die App sollen positive Entwicklungen in diesen Bereichen schaffen und die Stärkung des Vertrauens erzielen.

Darüberhinaus kann durch die Erweiterung der BanHate-App erstmals auch die Häufigkeit von Hasskriminalität in Österreich sichtbar gemacht sowie auch Motive zu den jeweiligen Straftaten zugeordnet werden. Dabei geht es um diese rechtlich geschützten Diskriminierungsgründe: Alter, Behinderung, Ethnische Herkunft, Geschlecht, Politische Ausrichtung, Religion sowie Sexuelle Ausrichtung und Soziale Herkunft. „Diese Informationen sind wichtig, um in Zukunft geeignete Maßnahmen gegen diese Art von diskriminierender Kriminalität treffen zu können“, sagt Grabovac.

Im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde bislang „lediglich“ die politisch motivierte Kriminalität ausgewiesen. Dabei geht es um rechtsextremistische, fremdenfeindliche/rassistische, islamfeindliche, antisemitische sowie sogenannte unspezifische Tathandlungen. Problematisch laut Grabovac sei es hierbei, dass zum einen keine weiteren Arten von Hate Crimes erfasst werden und zum anderen ebenso nicht ausgewiesen wird, wie häufig es zur Anwendung des Paragraphen 33 StGB (Erschwerungsgrund) kommt.

Die BanHate-App kann aber nur ein Baustein sein, um zukünftig dem Phänomen von Hasskriminalität in Österreich entgegenwirken zu können, wie Grabovac betont: „Wir empfehlen unter anderem entsprechende Schulungen der Ermittlungsbehörden, damit Motive von Hate Crimes besser eingeschätzt werden können und man so auch der Opferschutzrichtlinie gerecht wird.“

Wie groß das Ausmaß an Hasskriminalität allein aufgrund von Hautfarbe, Religion oder ethnischer Herkunft ist, zeigt eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle Steiermark beim ETC Graz (Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie) 2016 in Auftrag gegeben hat: Demnach ereigneten sich innerhalb eines Jahres bis zu 4100 Hate Crimes – und zwar zwischen 2500 und 3500 verbale Attacken sowie 400 bis 600 körperliche Übergriffe. Grabovac: „Es ist höchst an der Zeit, dass wir endlich auch in Österreich genau hinschauen, wenn es um Hasskriminalität gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen geht. Die Erweiterung der BanHate-App wird dazu erstmals entsprechende Zahlen liefern, die eine Basis für die weiterführende Arbeit im Kampf gegen Diskriminierung darstellt.“

Landesrätin Doris Kampus (Soziales und Integration): „Gegenüber Diskriminierung niemals gleichgültig werden“
Die BanHate-App ist auch im europäischen Vergleich eine der erfolg­reichsten Maßnahmen, um dem Hass in Sozialen Medien entgegenzutreten, die Opfer zu schützen und bei den Tätern ein Umdenken auszulösen. Ich begrüße es daher sehr, dass dieses Angebot für einen zivilisierten Umgang untereinander nun auch für Zwischenfälle in der realen Welt zur Verfügung steht. Niemand muss es sich gefallen lassen, zum Beispiel in der Straßenbahn, vor einem Lokal oder in einem Geschäft verbal angegriffen, angepöbelt oder herabgewürdigt zu werden. Mit der Erweiterung der BanHate-App gibt es die einfache Möglichkeit, sich sowohl als Betroffene oder Betroffener zur Wehr zu setzen. Auch als Zeuge kann man sich für die Würde anderer Menschen einsetzen. Wir dürfen gegenüber Diskriminierung niemals gleichgültig werden, sondern müssen gemeinsam gegen sie auftreten.“

Stadtrat Kurt Hohensinner (Bildung, Soziales und Integration): „Wichtiger +Brückenschlag in die analoge Welt“
Extremismus, egal ob politisch oder religiös motiviert, ist leider ein brandaktuelles Thema unserer Zeit. Vor allem im Internet treten ­extremistische Tendenzen oft unverhohlen zu Tage. Unser Ziel mit der BanHate-App war und ist es, mehr Anstand und Menschenwürde in die digitale Diskussion zu bringen. Die hohe Zahl an Nutzern zeigt den großen Erfolg. Seit dem Start im April 2017 sind rund 5500 Meldungen eingegangen. Hass im Netz ist oftmals die Vorstufe zu Hass in der realen Welt. Deshalb ist es nur konsequent, dass die Antidiskriminierungsstelle mit der BanHate-App nun ebenfalls den Brückenschlag in die analoge Welt antritt. Mit dem bereits vorhandenen, breiten Netzwerk widmet man sich nun verstärkt dem Arbeitsschwerpunkt Hate Crimes, mit dem Ziel hier erstmals in Österreich eine fundierte Datenbasis zu generieren. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark unterstreicht damit drei Jahre nach Einführung der BanHate-App ihre Vorreiterrolle in diesem Bereich.

Was sind Hate Crimes?
Hate Crimes (Hassverbrechen) sind Straftaten, bei denen es eine wesentliche Rolle spielt, welche Motivation den Täter oder die Täterin zur Tat verleitet hat. Das Opfer wird ausgewählt, weil es – tatsächlich bzw. vom Täter oder der Täterin vermutet – einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe angehört, gegenüber welcher der Täter oder die Täterin Vorurteile oder Feindseligkeiten empfindet. Die Betroffenen werden als „anders“ stigmatisiert und herabgewürdigt. Tendenziell ist erkennbar, welche Form des Hasses oder der Diskriminierung sich gegen welche Gruppe richtet und wo es zu Spaltungen in der Gesellschaft kommt.

Über BanHate
Durch die Einführung von BanHate, der europaweit ersten App zum Melden von Hasspostings, verfügt die Antidiskriminierungsstelle Steiermark mit Sitz in Graz über detailliertes Zahlenmaterial aus ganz Österreich zum Thema Hass im Netz. Seit dem Start der App am 19. April 2017 gingen bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark knapp 5500 Meldungen zu Hasspostings ein. Der überwiegende Teil der gemeldeten Inhalte betrifft Österreich, der Rest andere deutschsprachige Länder. Knapp 90 Prozent der gemeldeten Postings wurden auf Facebook veröffentlicht. Registriert sind über die BanHate-App rund 3000 Nutzerinnen und Nutzer. Seit Mai 2020 verfügt die BanHate-App auch über eine Erweiterung zum Melden von sogenannten Hate Crimes. Programmiert wurde die App von der Grazer Kreativagentur Golddiggers. Finanziert wird die App vom Land Steiermark (Ressort Soziales und Integration) sowie von der Stadt Graz (Ressort Soziales, Bildung und Integration).
www.banhate.com

Über die Antidiskriminierungsstelle Steiermark
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark ist eine Initiative des Integrationsressorts des Landes Steiermark und der Stadt Graz. Personen, die sich diskriminiert fühlen, können unabhängig vom Diskriminierungsgrund und unabhängig von der gesetzlichen Grundlage sich an die Stelle wenden. Die Diskriminierungsgründe sind breiter als in den österreichischen Gesetzen geregelt. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermar ist eine Erstanlauf-, Clearing-, Beratungs- und Monitoringstelle. Allen sich betroffen fühlenden Menschen wird die Möglichkeit gegeben, sich mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg an die Stelle zu wenden. Dabei wird der Fall erfasst, über Möglichkeiten des weiteren Vorgehens informiert, Beratung durch zuständige Stellen vermittelt oder in Ermangelung einer zuständigen Stelle Unterstützung in der Sache selbst angeboten, um bestehende Lücken in der Beratung zu schließen.

  • client: Antidiskriminierungsstelle Steiermark
  • editor: Michael Pech
  • design & development: GLDDGGRS, Phenomenarts OG